Rechtlicher Hinweis: Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Fremdsprachige Übersetzungen dienen lediglich als unverbindliche Information. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (BGB, HGB, DSGVO) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Carlogistics GmbH & Co. KG, Eiffestraße 462, 20537 Hamburg (nachfolgend "Carlogistics") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Auftraggeber").
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Carlogistics ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individualvereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich dokumentiert sind.
§ 2 Auftragserteilung und -abwicklung
Fahrzeugtransportaufträge werden über das Carlogistics Kundenportal (https://portal.carlosoft.de) mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Werktagen erteilt. Die Dispositionszeit beträgt mindestens 48 Stunden.
Folgende Angaben sind bei der Auftragserteilung erforderlich:
- Abhol- und Zielort (bei Rundfahrten: Startpunkt, Zwischenziel, Endziel)
- Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Fahrzeugdaten (Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Schlüsselnummer, Sonderausstattung, Besonderheiten)
- Überführungsdetails (gewünschter Abhol- und Liefertermin, Fahrtart: z. B. AB, ABA, ABC)
- Sonderwünsche (z. B. Übernachtung)
Carlogistics prüft die gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität und behält sich das Recht vor, Sie bei Unklarheiten zu kontaktieren. Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung des Auftrags oder zu Zusatzkosten für Nachfragen führen.
Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei. Danach können Stornogebühren in Höhe von 50 % der Auftragssumme anfallen, wenn der Auftrag nicht anderweitig erfüllt werden kann.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst den Transport des Fahrzeugs vom Abholort zum Zielort, entweder auf eigener oder auf fremder Achse, einschließlich folgender Leistungen:
- Abholung des Fahrzeugs und der Dokumente beim Auftraggeber oder Nutzer
- Transport des Fahrzeugs unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bei sorgfältiger Handhabung
- Erstellung und Übermittlung eines Übergabe- und Rückgabeprotokolls über das Kundenportal
- Bereitstellung roter Kennzeichen (falls erforderlich)
Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Transport mit einem Fahrzeug von Carlogistics durchgeführt werden; Zusatzkosten fallen gemäß Preisliste an.
Zusatzleistungen wie Fahrzeugwäsche, Einweisung in Fahrzeugsysteme, UVV-Schulung, Führerscheinkontrolle, Reifen- oder Tankservice sowie die Lieferung von Blumen oder Wein können gemäß Preisliste bestellt werden.
Sollte das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin nicht bereitstehen oder der Zugang verweigert werden, behält sich Carlogistics das Recht vor, dem Auftraggeber die entstandenen Kosten (z.B. Fahrtkosten) in Rechnung zu stellen.
§ 4 Preise und Zuschläge
Die entfernungsabhängigen Pauschalen berechnen sich nach der schnellsten Route laut Google Maps zwischen der nächstgelegenen Carlogistics-Niederlassung und dem Abhol-/Zustellort. Liegt der Abhol- oder Zustellort mehr als 25 km von der Niederlassung entfernt, werden die Mehrkilometer hinzugerechnet. Bei behördlich angeordneten Umleitungen, Straßensperrungen oder logistisch notwendigen Routenabweichungen werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet.
Zusatzkosten (z.B. für Gebühren, Steuern, Taxis, Kennzeichen, Waschanlagen, Betankung) werden gesondert berechnet. Preisanpassungen sind möglich, wenn externe Kosten (z.B. Bahnfahrpreise, Kraftstoffpreise) um mehr als 5 % steigen; der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.
Zuschläge:
- Expresszuschlag für Aufträge innerhalb von 48 Stunden: €25 (<100 km), €40 (>100 km)
- Samstag oder nach 18.00 Uhr: +25 % der Anfahrts- bzw. Entfernungspauschale
- Sonn- und Feiertage: +50 % der Entfernungspauschale
- Übernachtungspauschale bei Fahrten >600 km
- Anteilige Kosten einer BahnCard 50 für eine Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen netto zur Zahlung fällig.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben; nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Carlogistics behält sich vor, eine Mahngebühr von €5 pro Mahnung zu erheben.
§ 6 Haftung
Carlogistics haftet für Schäden, die während des Transports entstehen, ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bis zur Rückgabe des Fahrzeugs. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer maximalen Entschädigungsgrenze von 150.000 € pro Fahrzeugüberführung (gemäß unseren Versicherungsbedingungen) bestehen. Die Haftung ist gesetzlich zulässig auf diese Versicherungssummen beschränkt. Fahrzeuge mit einem Gesamtwert über 150.000 € bedürfen einer vorherigen schriftlichen Einzelvereinbarung.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Carlogistics nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Keine Haftung wird übernommen für:
- Schäden durch höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse (z.B. Steinschlag, Sturm, Hagel, Wildunfall)
- Technische Mängel des Kundenfahrzeugs (z. B. Reifenschaden, Motorschaden, Batterieausfall), sofern diese nicht erkennbar waren.
- Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, entgangener Gewinn)
- Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Unfallflucht oder Brandschäden durch Dritte
- Persönliche Gegenstände im Fahrzeug
Etwaige Schäden sind im Übergabeprotokoll zu vermerken und innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu melden. Wird das Fahrzeug auf Wunsch des Auftraggebers unbeaufsichtigt abgestellt, geht die Gefahr mit dem Abstellen auf den Auftraggeber über.
Im Falle einer Panne ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich eine Reparatur zu veranlassen. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, veranlasst Carlogistics die Reparatur im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Carlogistics vor dem Transport über bekannte Mängel oder Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber dies, haftet Carlogistics nicht für daraus resultierende Schäden.
Findet Carlogistics illegale Gegenstände oder Substanzen im Fahrzeug, ist Carlogistics berechtigt, den Auftrag zu stornieren und die zuständigen Behörden zu informieren.
Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung, soweit diese für Carlogistics mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind auf die in dieser Ziffer 6 geregelten Haftungsgrenzen beschränkt.
§ 7 Schadensabwicklung
Im Falle eines durch Carlogistics verursachten Schadens ist Carlogistics berechtigt, die Reparatur auf eigene Kosten in eigenen oder beauftragten Fachwerkstätten durchzuführen, sofern die Reparatur ordnungsgemäß und fachgerecht unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) ausgeführt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einer solchen Reparatur zuzustimmen, es sei denn, eine Verzögerung von mehr als 5 Werktagen oder eine Qualitätsminderung ist wahrscheinlich.
Ein vollständiger Austausch von Bauteilen ist nur erforderlich, wenn dies zur Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit notwendig ist. Reine Schönheitsfehler oder vom Ereignis nicht verursachte Vorschäden rechtfertigen keinen vollständigen Austausch, sofern Funktion und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sind.
Die Auswahl der Werkstatt liegt im alleinigen Ermessen von Carlogistics. Dem Geschädigten ist es nicht gestattet, eine bestimmte Werkstatt vorzugeben.
Der Auftraggeber darf erst dann einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn Carlogistics nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Schadensmeldung ein eigenes Gutachten oder einen qualifizierten Kostenvoranschlag vorlegt. Eine fiktive Abrechnung ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten laut einem von Carlogistics vorgelegten Gutachten/Kostenvoranschlag beschränkt. Der Freikauf von Versicherungsansprüchen ist ausgeschlossen.
§ 8 Höhere Gewalt
Carlogistics wird von der Leistungspflicht frei, wenn die Erfüllung des Auftrags durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Carlogistics wird den Auftraggeber über solche Hindernisse unverzüglich informieren. Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung von Carlogistics abgetreten werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Carlogistics behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als accepted. Auf diese Widerspruchsfrist wird in der Mitteilung besonders hingewiesen.
B2B-Geltungsbereich & Kündigungsausschluss: Diese AGB gelten ausschließlich im kaufmännischen B2B-Verkehr (§ 14 BGB). Das freie Kündigungsrecht des Auftraggebers gemäß §§ 648, 649 und 651 BGB ist nach erfolgter Auftragsannahme und Disposition ausgeschlossen, es sei denn, Carlogistics verletzt wesentliche Vertragspflichten erheblich und das Festhalten am Vertrag ist dem Auftraggeber unzumutbar. (Rechtliche Prüfung bei individuellen Sondervereinbarungen empfohlen).
Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
Carlogistics verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen (z.B. Auftrags- oder Fahrzeugdaten) nur für den Vertragszweck zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.