Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Carlogistics GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Carlogistics GmbH & Co. KG, Eiffestraße 462, 20537 Hamburg (nachfolgend „Carlogistics“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Carlogistics deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich dokumentiert sind.
§ 2 Auftragserteilung und Abwicklung
Die Auftragserteilung zur Überführung eines Fahrzeugs erfolgt über das Kundenportal von Carlogistics (https://portal.carlosoft.de) mit einer Vorlauffrist von mindestens zwei Werktagen. Die Dispositionszeit beträgt mindestens 48 Stunden.
Folgende Angaben sind bei der Auftragserteilung verpflichtend:
- Abhol- und Zielort (bei Hin- und Rückfahrt: Ausgangsort, Zielort, Bestimmungsort)
- Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Fahrzeugdaten (Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Schlüsselnummer, Sonderausstattung, Besonderheiten)
- Überführungsdaten (gewünschter Abhol- und Liefertermin, Art der Fahrt: z. B. A-B, A-B-A, A-B-C)
- Sonderwünsche (z. B. Übernachtung)
Carlogistics prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität und behält sich vor, bei Unklarheiten Rücksprache zu halten. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung des Auftrags oder zu zusätzlichen Kosten für Nachfragen führen.
Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei möglich. Danach können Stornierungsgebühren in Höhe von 50 % der Auftragssumme anfallen, sofern der Auftrag nicht anderweitig ausgeführt werden kann.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst die Überführung des Fahrzeugs vom Abholort zum Zielort auf eigener oder fremder Achse, einschließlich folgender Leistungen:
- Abholung des Fahrzeugs und der Dokumente beim Auftraggeber oder Nutzer
- Überführung des Fahrzeugs unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und sorgfältiger Behandlung
- Erstellung und Übermittlung eines Übergabe- und Rückgabeprotokolls über das Kundenportal
- Bereitstellung roter Kennzeichen (falls erforderlich)
Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Überführung mit einem Fahrzeug von Carlogistics erfolgen; hierfür fallen Zusatzkosten gemäß Preisliste an.
Zusatzleistungen wie Wagenwäsche, Einweisung in Fahrzeugsysteme, UVV-Unterweisung, Führerscheinkontrolle, Reifen- oder Tankservice sowie die Übergabe von Blumen oder Wein können gemäß Preisliste beauftragt werden.
Sollte das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin nicht bereitgestellt werden oder der Zugang verweigert werden, behält sich Carlogistics vor, dem Auftraggeber die entstandenen Kosten (z. B. Anfahrtskosten) in Rechnung zu stellen.
§ 4 Preise und Zuschläge
Die Entfernungspauschalen richten sich nach der schnellsten Strecke laut Google Maps zwischen der nächstgelegenen Carlogistics-Niederlassung und dem Abhol-/Lieferort. Liegt der Abhol- oder Lieferort weiter als 25 km von der Niederlassung entfernt, werden die Mehrkilometer hinzugerechnet. Bei behördlich angeordneten Umleitungen, Sperrungen oder logistisch bedingten Routenabweichungen werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet.
Zusätzliche Kosten (z. B. für Gebühren, Steuern, Taxen, Kennzeichen, Fahrzeugwäschen, Tanken) werden gesondert berechnet. Preisanpassungen sind möglich, wenn externe Kosten (z. B. Bahnpreise, Kraftstoffpreise) um mehr als 5 % steigen; der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.
Zuschläge:
- Expresszuschlag bei Beauftragung <48 h: 25 € (<100 km), 40 € (>100 km)
- Samstag oder nach 18 Uhr: +25 % der Entfernungspauschale
- Sonn- und Feiertage: +50 % der Entfernungspauschale
- Übernachtungspauschale bei Fahrten >600 km
- Anteilige Kosten einer Bahncard 50 bei Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen netto zur Zahlung fällig.
Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich erfolgen; danach gelten Rechnungen als anerkannt. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB an. Carlogistics behält sich vor, Mahnkosten in Höhe von 5 € pro Mahnung zu berechnen.
§ 6 Haftung
Carlogistics haftet für Schäden, die während der Überführung ab der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs entstehen. Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Kaskoversicherung mit einer Höchstentschädigung von 150.000 €. Die Haftung ist auf diese Versicherungssummen beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte nicht unmittelbarer Vertragspartner ist, sondern aus dem Schaden mittelbar betroffen ist (z. B. Halter oder Leasingnehmer).
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Carlogistics nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Keine Haftung besteht für:
- Schäden durch höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse (z. B. Steinschlag, Sturm, Hagel, Wildunfall)
- Technische Defekte des Kundenfahrzeugs (z. B. Reifenplatzer, Motorschaden, Batterieausfall), sofern diese nicht erkennbar waren
- Mangelfolgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, entgangener Gewinn)
- Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Fahrerflucht oder Brandschäden durch Dritte
- Private Gegenstände im Fahrzeug
Schäden müssen bei der Übergabe im Protokoll vermerkt und innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich reklamiert werden. Bei Abstellung des Fahrzeugs ohne Entgegennahme auf Wunsch des Auftraggebers geht die Gefahr mit dem Abstellen auf den Auftraggeber über.
Bei Pannen ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Instandsetzung verpflichtet. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt Carlogistics die Instandsetzung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Carlogistics vor der Überführung über bekannte Mängel oder Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren. Unterlässt er dies, haftet Carlogistics nicht für hieraus resultierende Schäden.
Findet Carlogistics illegale Gegenstände oder Substanzen im Fahrzeug, ist Carlogistics berechtigt, den Auftrag zu stornieren und die zuständigen Behörden zu informieren.
Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung, sofern dies für Carlogistics mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind auf die in diesem § 6 geregelten Haftungsgrenzen beschränkt.
§ 7 Schadensregulierung
Im Falle eines von Carlogistics verschuldeten Schadens ist Carlogistics berechtigt, die Schadensbeseitigung durch eigene oder beauftragte Fachwerkstätten auf eigene Kosten durchzuführen, sofern die Reparatur sach- und fachgerecht sowie unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) erfolgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einer solchen Instandsetzung zuzustimmen, sofern keine Verzögerung von mehr als 5 Werktagen oder eine Qualitätsminderung droht.
Eine vollständige Erneuerung von Bauteilen ist nur erforderlich, wenn dies zur Wiederherstellung der technischen Funktionalität oder Verkehrssicherheit notwendig ist. Rein optische Beeinträchtigungen oder Vorschäden, die nicht durch den Vorfall verursacht wurden, begründen keinen Anspruch auf vollständigen Austausch, sofern die Funktionalität und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sind.
Die Auswahl der Fachwerkstatt obliegt ausschließlich Carlogistics. Eine Vorgabe durch den Geschädigten ist unzulässig.
Der Auftraggeber darf einen eigenen Sachverständigen nur beauftragen, wenn Carlogistics nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Schadensmeldung ein eigenes Gutachten oder eine qualifizierte Kostenschätzung vorlegt. Eine fiktive Abrechnung ist auf die nach einem von Carlogistics vorgelegten Gutachten/Kostenschätzung tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt. Ein „Freikauf“ von Versicherungsansprüchen ist ausgeschlossen.
§ 8 Höhere Gewalt
Carlogistics ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Auftragserfüllung durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Carlogistics informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Hindernisse. Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Carlogistics abgetreten werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Carlogistics ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Auf diese Widerspruchsfrist wird in der Mitteilung besonders hingewiesen.
Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers nach §§ 651, 649 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, Carlogistics verletzt wesentliche Vertragspflichten erheblich und ein Festhalten am Vertrag ist dem Auftraggeber unzumutbar.
Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Carlogistics verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragserfüllung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen (z. B. Auftrags- oder Fahrzeugdaten) nur für den Vertragszweck zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.