Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Carlogistics GmbH & CO KG – Eiffestraße 462 – 20537 Hamburg (nachfolgend „Carlogistics“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
  2. Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts als auch für Verträge mit Privatpersonen (§ 13 BGB).
  3. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Leistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass Carlogistics in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Carlogistics ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Carlogistics maßgebend und verbindlich.
2. Erteilung von Aufträgen, Bedingungen und Konditionen
  1. Die Auftragserteilung für die Überführung eines Fahrzeugs muss mit einer Vorlauffrist von zwei Werktagen und einer Dispositionszeit von 48 Stunden über das Kundenportal von Carlogistics (portal.carlosoft.de) erfolgen.
  2. Bei der Auftragserteilung sind folgende Angaben erforderlich:
    • Hin- und Rückfahrt: Ausgangsort – Zielort – Bestimmungsort
    • Ansprechpartner: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • Rahmenbedingungen: Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Schlüsselnummer, Sonderausstattung, Besonderheiten
    • Überführungsrelevante Daten: gewünschter Abhol- und Liefertermin, Transportauftrag (z.B. A-B, A-B-A, A-B-C), Übernachtungswunsch (falls erforderlich)
  3. Carlogistics behält sich die Überprüfung der Auftragsdaten auf Vollständigkeit vor und wird ggf. telefonische Rücksprache mit dem Auftraggeber halten.

3. Leistungsumfang

Folgende Rahmenbedingungen sind Gegenstand aller Überführungsfahrten: Leistungsumfang von Carlogistics umfasst die Überführung des zu überführenden Fahrzeugs vom Abholort zum Zielort.

  1. Der Leistungsumfang beinhaltet im Einzelnen:
    • Abholung des zu überführenden Fahrzeugs und der Dokumente vom Auftraggeber oder Nutzer
    • Überführung des Fahrzeugs auf eigener Achse zum Zielort
    • Erstellung eines Übergabeprotokolls oder eines detaillierten Rückgabeprotokolls
    • Übermittlung der Protokolle an den Auftraggeber über das Carlogistics-Kundenportal
    • Bereitstellung roter Kennzeichen (falls erforderlich)
  2. Die Überführung erfolgt grundsätzlich mit dem Fahrzeug des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Überführung auch mit einem Fahrzeug von Carlogistics erfolgen. In diesem Fall fallen zusätzliche Kosten an.
  3. Carlogistics haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Überführung. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Straßenverkehrsordnung und die sorgfältige Behandlung des Fahrzeugs.

4. Berechnung der Preise

  1. Die Berechnung der Entfernungspauschalen erfolgt auf Basis der aktuellen Version von Google Maps. Hier gilt die kürzeste Verbindung zwischen Abhol- und Auslieferungsort. Die Bemessung erfolgt ausgehend von der nächstgelegenen Niederlassung. Ist der Abhol- oder Anlieferort weiter als 25 KM von der nächstgelegenen Carlogistics Niederlassung entfernt, werden die Mehrkilometer den Entfernungskilometern zur Berechnung hinzugefügt. 
  2. Anfallende Kosten, z.B. für Gebühren, Steuern, Taxen (bei schlechter Anbindung an den ÖPNV), Kennzeichen, Fahrzeugwäschen und Tanken werden gesondert weiterberechnet.
  3. Das Angebot ist auf der Basis der aktuellen Bahnpreise kalkuliert. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise zu ändern, falls die Bahntarife um mehr als 5% steigen sollten (Stand 2023).
  4. Reisen (z.B. ABC-Reisen oder Reisen in die EU), die über das Pauschalpreisangebot hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Anfrage / Planung. Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Sonderpreisangebot.
  5. Leistungen, wie Wagenwäsche, Einweisung in Fahrzeugsysteme, UVV-Unterweisung, Führerscheinkontrolle, Reifenservice, Tankservice, Beschaffung und Übergabe von Blumen oder Wein, können gemäß Preisliste kostenpflichtig beauftragt werden.
  6. Leistungen, wie Wagenwäsche, Einweisung in Fahrzeugsysteme, UVV-Unterweisung, Führerscheinkontrolle, Reifenservice, Tankservice, Beschaffung und Übergabe von Blumen oder Wein, können gemäß Preisliste kostenpflichtig beauftragt werden.
  7. Beauftragt der Kunde eine Überführung bei der sowohl Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn notwendig ist, wird ein Tarif der Bahncard 50 weiterbelastet.
  8. Bei Überführungen mit einer Entfernung von mehr als 600 KM (unabhängig ob als A-B, als A-B-A oder als A-B-C Fahrt) erhöht sich die jeweilige Pauschale um die vereinbarte Übernachtungspauschale.
  9. Bei einer Beauftragung von weniger als 48 Stunden vor Auslieferung erheben wir einen Expresszuschlag in Höhe von 25,00 Euro bei Entfernungen unter 100 KM und in Höhe von 40,00 Euro bei Entfernungen über 100 KM.
  10. Auslieferungen die auf Wunsch des Kunden an einem Samstag oder an Werktagen nach 18 Uhr erfolgen sollen, erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 25 % der Entfernungspauschale.
  11. Auslieferungen die auf Wunsch des Kunden an Sonn- und Feiertagen erfolgen sollen, erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 50 % der Entfernungspauschale.
5. Zahlungsziel
  1. Für die Berechnung der Preise gelten die angebotenen Preise zuzüglich der zur Zeit. gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen von Carlogistics sind in dem im Voraus mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag vereinbart worden. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Frist von 10 Tagen netto.
6. Haftung
  1. Carlogistics haftet für Schäden, die nachweislich durch das Transportunternehmen verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Abholung des Fahrzeugs und endet mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder den von ihm benannten Empfänger.
  2. Bei Anlieferung nach Feierabend oder in der Nacht haftet der Auftraggeber, wenn das Fahrzeug abgestellt wird. Schäden müssen auf dem Ablieferungsbeleg für das Transportunternehmen schriftlich festgehalten werden. Reklamationen sind bis 10.00 Uhr des folgenden Arbeitstages geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jede Haftung.
  3. Für jede Transferfahrt besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 50 Millionen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Abdeckung des Transportrisikos während der Fahrten. Die Höchstentschädigung in der Kfz-Versicherung beträgt derzeit 150.000,00 €. Diebstahl und Vandalismus sind in der Versicherung nicht enthalten.
  4. Für alte und versteckte Schäden, die durch einen technischen Defekt jeglicher Art entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Reifenschäden, Steinschläge und Sturmschäden (z. B. Hagel, Hochwasser) sind ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich um Ereignisse höherer Gewalt handelt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Brandschäden, Fahrerflucht oder Vandalismus durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen. Für private Gegenstände, die sich im Auftragsfahrzeug befinden, übernimmt Carlogistics keine Haftung. Werden illegale Gegenstände oder Substanzen gefunden, ist Carlogistics berechtigt, den Auftrag zu stornieren und die Polizei zu informieren. Ein Versicherungsnachweis wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
  5. Durch die Kaskoversicherung der Carlogistics werden ausschließlich der reinen Wiederherstellungskosten eines Unfallschadens übernommen. Ausgeschlossen sind insbesondere Nebenkosten wie Gutachterkosten, Kosten für Ersatzfahrzeuge oder die Wertminderung des Fahrzeugs. Diebstahl und Vandalismus sind nicht mitversichert. Eine Haftung seitens der Carlogistics über die Regulierungshöhe der Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.
  6. Ist ein Fahrzeug aufgrund einer Panne bei der Überführung der eigenen Achse nicht mehr fahrbereit, hat der Kunde bzw. Auftraggeber dafür zu sorgen, dass es unverzüglich nach Bekanntwerden wieder instand gesetzt wird. Ist der Kunde bzw. Auftraggeber nicht zu erreichen, beauftragt Carlogistics im Namen und auf Rechnung des Kunden.
  7. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf alle Schadensersatzansprüche gegen Carlogistics, die über die in § 6.3 beschriebene Versicherung hinausgehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Carlogistics den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

  8. Liegt eine Pflichtverletzung vor, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftragnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn Carlogistics die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftragnehmers (insbesondere nach §§ 651, 649 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  9. Die nachstehen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Carlogistics einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

  10. Abweichend von den vorstehenden Regelungen, haftet Carlogistics nicht für Schäden, die nicht durch die in § 6.3 beschriebene Versicherung abgedeckt sind. Dies gilt insbesondere für:
  • Alte und versteckte Schäden: Schäden, die durch einen technischen Defekt jeglicher Art entstanden sind, z.B. Korrosion, Verschleiß oder Materialermüdung.
  • Reifenschäden, Steinschläge und Sturmschäden: Diese Schäden gelten als Ereignisse höherer Gewalt und sind daher von der Haftung ausgeschlossen.
  • Mangelfolgeschäden: Carlogistics haftet nicht für indirekte Schäden, die aus einem versicherten Schaden resultieren, z.B. Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne.
  • Brandschäden, Fahrerflucht oder Vandalismus durch Dritte: Diese Schäden sind von der Kfz-Versicherung nicht abgedeckt und daher auch nicht durch Carlogistics versichert.
  • Private Gegenstände: Für private Gegenstände, die sich im Auftragsfahrzeug befinden, übernimmt Carlogistics keine Haftung.
  • Illegale Gegenstände oder Substanzen: Carlogistics ist berechtigt, den Auftrag zu stornieren und die Polizei zu informieren, falls illegale Gegenstände oder Substanzen gefunden werden.

7. Gerichtsstand

  1. Das für den Hauptsitz von Carlogistics zuständige Amtsgericht in Hamburg gilt als Gerichtsstand.

8. Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Carlogistics abtreten.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  3. Auf diese AGB und alle Rechtsgeschäfte zwischen Carlogistics und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  4. Carlogistics ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber auf der Website von Carlogistics oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber akzeptiert.

Stand 01.01.2023