Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend “AGB” genannt – gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Carlogistics GmbH & CO KG – Eiffestraße 462 – 20537 Hamburg (nachfolgend “Carlogistics” genannt), mit Ihrem Vertragspartner (nachfolgend “Auftraggeber” genannt).
  2. Die Bedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Leistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
  6. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung durch Carlogistics maßgebend und verbindlich.
  7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Erteilung von Aufträgen, Bedingungen und Konditionen
  1. Die Auftragserfassung des zu überführenden Fahrzeugs muss mit einer Vorlaufzeit von zwei Werktagen und einer Dispositionszeit von 48 Stunden über das Kundenportal der Carlogistics (portal.carlosoft.de). Bei der Auftragserteilung sind erforderlich die Hin- und Rückfahrt Ausgangsort – Zielort – Bestimmungsort – Ansprechpartner – Rahmenbedingungen. Die Übermittlung der Überführungsrelevanten Daten erfolgt über das Kundenportal der Carlogistics. Carlogistics behält sich eine Überprüfung der Auftragsdaten auf Vollständigkeit vor und wird ggf. telefonische Rücksprache und Ergänzung des Auftrages halten.

3. Überführungen

Folgende Rahmenbedingungen sind Gegenstand aller Überführungsfahrten:
  1. Die Abstimmung des Abholtermins mit dem Auftraggeber und Fahrzeugnutzer erfolgt innerhalb von zwei Werktagen vor Auslieferung.
  2. Die Abholung des zu Überführende Fahrzeugs und der Unterlagen beim Auftraggeber oder Nutzer.
  3. Die Überführung des Fahrzeugs auf eigener Achse zum Zielort.
  4. Erstellung einer Empfangsbestätigung bzw. eines ausführlichen Rückgabeprotokolls.
  5. Übermittlung der Protokolle an den Auftraggeber über das Kundenprotal der Carlogistics.
  6. Bei Bedarf stehen Rote Kennzeichen zur Verfügung. Je nach Verfügbarkeit müssen diese inkl. Versandwege je Fahrt mindestens 3 Werktage vor der ÜF telefonisch avisiert werden.
  7. Nach dem Gesetzgeber / Winterreifengesetz vom 01.12.2010 überführen wir in der kalten Jahreszeit (Oktober – April) nur Fahrzeuge mit Winterreifen. Der Kunde garantiert, dass das Fahrzeug über eine den Witterungsverhältnissen entsprechende Bereifung verfügt, fahrbereit ist und in einem technisch einwandfreien Zustand übergeben wird.
4. Grundlage der Berechnung
  1. Die Berechnung der Abrechnungsgebiete erfolgt auf Basis der aktuellen Version von Google Maps. Die Berechnungsgrundlage ist Hamburg.
  2. Anfallende Kosten, z.B. für Gebühren, Steuern, Taxen (bei schlechter Anbindung an den ÖPNV), Kennzeichen, Fahrzeugwäschen und Tanken werden gesondert weiterberechnet.
  3. Das Angebot ist auf der Basis der aktuellen Bahnpreise kalkuliert. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise zu ändern, falls die Bahntarife um mehr als 5% steigen sollten (Stand 2022).
  4. Reisen (z.B. ABC-Reisen oder Reisen in die EU), die über das Pauschalpreisangebot hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Anfrage / Planung. Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Sonderpreisangebot.
  5. Leistungen, wie Wagenwäsche, Einweisung in Fahrzeugsysteme, UVV-Unterweisung, Führerscheinkontrolle, Reifenservice, Tankservice, Beschaffung und Übergabe von Blumen oder Wein, können gemäß Preisliste kostenpflichtig beauftragt werden.
  6. Beauftragt der Kunde eine Überführung bei der sowohl Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn notwendig ist, wird ein Tarif der Bahncard 50 weiterbelastet.
  7. Bei Überführungen mit einer Entfernung von mehr als 600 KM (unabhängig ob als A-B, als A-B-A oder als A-B-C Fahrt) erhöht sich die jeweilige Pauschale um die vereinbarte Übernachtungspauschale.
  8. Bei einer Beauftragung von weniger als 48 Stunden vor Auslieferung erheben wir einen Expresszuschlag in Höhe von 25,00 Euro bei Entfernungen unter 100 KM und in Höhe von 40,00 Euro bei Entfernungen über 100 KM. 
  9. Auslieferungen die auf Wunsch des Kunden an einem Samstag oder an Werktagen nach 18 Uhr erfolgen sollen, erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 25 % der Entfernungspauschale.
  10. Auslieferungen die auf Wunsch des Kunden an Sonn- und Feiertagen erfolgen sollen, erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 50 % der Entfernungspauschale.
5. Zahlungsziel
  1. Für die Berechnung der Preise gelten die angebotenen Preise zuzüglich der zur Zeit. gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen von Carlogistics sind in dem im Voraus mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag vereinbart worden. Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Frist von 10 Tagen netto.
6. Haftung
  1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss oder spätestens bei Kenntnis der Pflichtverletzung vorhersehbar ist. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
  4. Die sich aus Absatz 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Liegt eine Pflichtverletzung vor, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftragnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftragnehmers (insbesondere nach §§ 651, 649 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  6. Carlogistics und seine Vertragspartner haften für Fahrzeugschäden, die nachweislich durch das Transportunternehmen verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Abholung des Fahrzeugs und endet mit der Übergabe des Fahrzeugs. Bei Anlieferung nach Feierabend oder in der Nacht haftet der Kunde, wenn das Fahrzeug abgestellt wird. Schäden müssen auf dem Ablieferungsbeleg für das Transportunternehmen schriftlich festgehalten werden. Reklamationen sind bis 10.00 Uhr des folgenden Arbeitstages geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jede Haftung.
  7. Für jede Transferfahrt besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 50 Millionen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Abdeckung des Transportrisikos während der Fahrten. Die Höchstentschädigung in der Kfz-Versicherung beträgt derzeit 150.000,00 €. Diebstahl und Vandalismus sind in der Versicherung nicht enthalten.
  8. Für alte und versteckte Schäden, die durch einen technischen Defekt jeglicher Art entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Reifenschäden und Steinschläge ist ausgeschlossen, da es sich um Ereignisse höherer Gewalt handelt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Brandschäden, Fahrerflucht oder Vandalismus durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen. Für private Gegenstände, die sich im Auftragsfahrzeug befinden, übernimmt Carlogistics keine Haftung. Werden illegale Gegenstände oder Substanzen gefunden, ist Carlogistics berechtigt, den Auftrag zu stornieren und die Polizei zu informieren. Ein Versicherungsnachweis wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Durch die Kaskoversicherung der Carlogistics werden ausschließlich der reinen Wiederherstellungskosten eines
    Unfallschadens übernommen. Ausgeschlossen sind insbesondere Nebenkosten wie Gutachterkosten, Kosten für Ersatzfahrzeuge oder die Wertminderung des Fahrzeugs. Diebstahl und Vandalismus sind nicht mitversichert.
     Eine Haftung seitens der Carlogistics über die Regulierungshöhe der Kaskoversicherung ist ausgeschlossen. 
  9. Ist ein Fahrzeug aufgrund einer Panne bei der Überführung der eigenen Achse nicht mehr fahrbereit, hat der Kunde bzw. Auftraggeber dafür zu sorgen, dass es unverzüglich nach Bekanntwerden wieder instand gesetzt wird. Ist der Kunde bzw. Auftraggeber nicht zu erreichen, beauftragt Carlogistics im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen.
  10. Die Haftung für Schäden, die während eines Transfers entstanden sind, besteht nur dann, wenn der Schaden von einem vom Carlgistics-Versicherer beauftragten Sachverständigen begutachtet wurde und die Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung genehmigt hat.
  11. Führt ein Kunde die Reparatur ohne die vorherige Genehmigung des Carlogistics-Versicherers durch, verfällt der Haftungsanspruch.
  12. Carlogistics hat das Recht, eine fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Kann die Reparatur zum Einkaufspreis (Material- und Arbeitskosten) in der Werkstatt des geschädigten Kunden durchgeführt werden, so hat diese Vorrang.

7. Gerichtsstand

  1. Das für den Hauptsitz von Carlogistics zuständige Amtsgericht in Hamburg gilt als Standgericht.